Leibrente, Zeitrente und mehr…
Im Rentenalter bzw. kurz davor überlegen viele Leute ihre Immobilie zu verkaufen und den Verkaufserlös anzulegen. Nach etlichen Jahren harter Arbeit möchten sie nun endlich die kommende Zeit genießen ohne sich mit Instandhaltung, Mietern, Verwaltung etc. abzumühen.
Doch der Immobilienmarkt ist schwierig und die Anlagemöglichkeiten sind entweder sehr riskant oder bringen nur sehr bescheidene Erträge.
Eine Menge von Vorteilen macht den „Verkauf auf Rentenbasis“ zu einer sehr attraktiven Vertragsvariante.
GEBRÄUCHLICH SEIT 1308
Neu ist diese Vertragsform nicht! Der älteste überlieferte „Verkauf auf Rentenbasis“ stammt aus dem Jahr 1308 und wurde zwischen dem Abt von St.Denis und dem Erzbischof von Bremen geschlossen.
Während in den USA und in Frankreich diese Vertragsform regelmäßig zur Anwendung kommt, wird sie in Deutschland eher selten angewendet.
Dies hat sich in den letzten Jahren deutlich geändert.
Der Verkauf auf Rentenbasis erlebt ein wahres Comeback und wird immer beliebter.
Aber warum ist das so?
So funktioniert es
Auch wenn es für die meisten neu klingt: Es ist nichts anderes als ein normaler Immobilienkauf! Eine Immobilie wechselt den Besitzer. Es gibt eine Immobilie einen Verkäufer und einen Käufer.
Der Unterschied zum „klassischen“ Verkauf besteht vornehmlich in einer geänderten Zahlungsmodalität!
Statt beim Kauf einer Immobilie den kompletten Kaufpreis in einer Summe zu zahlen, vereinbaren Käufer und Verkäufer die Zahlung einer monatlichen Rente.
Die Höhe der Rente basiert auf dem eigentlich erzielbaren Kaufpreis zzgl. Zinsen(!), der dann über einen mehr oder weniger bestimmten Zeitraum abbezahlt wird.
Zwei Verrentungs-Modelle
Generell wird zwischen 2 Verrentungs-Modellen unterschieden:
Man vereinbart entweder eine lebenslange Leibrente oder eine befristete Zeitrente.
Bei einer Leibrente wird vereinbart, dass die Rente lebenslang an den Verkäufer gezahlt wird.
Bei einer Zeitrente wird ein fester Zahlungszeitraum vereinbart nachdem die Immobilie quasi abbezahlt ist (z.B. 20 J.)
Sondervereinbahrungen
Einen alten Baum verpflanzt man nicht!
Aufgrund der flexiblen Vertragsgestaltung können auch Sonderwünsche des Verkäufers berücksichtigt werden.
So können die monatlichen Rentenzahlungen beispielsweise mit einer Einmalzahlung und/oder einem lebenslangen Wohnrecht kombiniert werden.
Beispiel
Eine 69jährige Rentnerin möchte ihr Haus gegen ein lebenslanges Wohnrecht in Verbindung mit einer Zeitrente (10 Jahre) verkaufen. Der Verkehrswert der Immobilie beträgt 450.000 €.
Sie erhält bei einem Verkauf eine monatliche Leibrente (10 Jahre) in Höhe 1.850 €, erhöht damit ihre Liquidität und kann trotzdem bis zu ihrem Ableben im gewohnten Umfeld wohnen bleiben.
Weitere Verrentungs-Varianten
Mehr Geld im Alter!
Die Verrentung einer Immobilie ist nicht nur auf Leib-/oder Zeitrenten beschränkt. Auch andere Varianten sind für Eigentümer hochinteressant:
- Rentenhypothek
- Umkehrdarlehen
- Stiftungs-Verrentung
- Genossenschafts-Verrentung
- Abgesicherte DirektRente
- Teilverkauf
Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und fordern Sie ihr persönliches Verrentungs-Angebot an!
Die Vorteile auf einen Blick
- sofortige Einkommens-Verbesserung
durch regelmäßige Rentenzahlungen
- kein Ärger mehr mit Mietern
- kein Instandhaltungsaufwand mehr
- kein Verwaltungsaufwand mehr
Auf Wunsch übernimmt der Käufer alle Verpflichtungen bezüglich Vermietung, Instandhaltung und Verwaltung.
- flexible Vertragsgestaltung
Sonderwünsche wie z. B. ein (lebenslanges) Wohnrecht oder eine Einmalzahlung können vertraglich vereinbart werden
- i. d. R. günstigere Besteuerung
- höchstmögliche Absicherung
Grundbuchabsicherung (Reallast in Abteilung II), Haftung des Käufers mit seinem gesamten Vermögen, Instandhaltungspflicht sowie eine Rückfallklausel sorgen für nahezu perfekte Sicherheit
- Inflationsschutz
Die mögliche Anpassung der Rentenzahlungen an den Verbraucherpreisindex sorgt dafür, dass die Rente nicht an Wert verliert.
Nicht umsonst gilt die Verrentung von Immobilien als „sicherste Altersvorsorge der Welt“!