Verbrauchsausweise, die Online als Schnäppchen vermarktet werden, gilt es mit großer Vorsicht zu genießen. Im Rahmen eines stichprobeartigen Testeinkaufs, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 29 vermeidlicher Sparversionen des Energieausweises erworben und ausgewertet: Ganze 12 waren bereits formell mangelhaft, weitere 18 wiesen fachliche Fehler in der Berechnung der Werte auf. Von Maria Pavlidou
Bei der Erstellung eines Energieausweises gilt es individuelle bauliche Faktoren zu beachten, die Rücksprache dem Immobilieneigentümer erfordern. Ein seriöser Auftragnehmer würde stets das Gespräch vor der Ausstellung eines Energieausweises suchen.
Vorsicht ist geboten: Das Internet vernetzt Sie mit einer Vielzahl vermeintlich günstiger Anbieter, jedoch im selben Zug auch ungefiltert mit zahlreichen Mogelpackungen, die zu Dumpingpreisen beworben werden.
Entspricht der erstellte Energie-Pass letztendlich jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), so ist er ungültig. Dies kann verehrende Folgen für den Eigentümer haben und mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
Auf der Seite der Deutsche Energie Agentur (dena) können Sie sich vor der Erteilung eines Auftrages übersichtlich zu den Richtlinien Informieren. Im Downloadbereich stehen Checklisten zum Ausdrucken und interaktive Dokumente zum Ausfüllen für Sie bereit:
dena-expertenservice.de/arbeitshilfen/checklisten-planen-und-bauen
Generell gilt es folgende Kriterien des Ihnen unterbreiteten Angebots zu beurteilen:
Sanierungstipps
Die Aufführung individueller Modernisierungsempfehlungen ist für den Energieausweis unerlässlich – sowohl, wenn er auf ermittelten Verbrauchswerten, als auch auf den rechnerischen Energiebedarf zurückzuführen ist.
Die vorhandene Heiztechnik, wie auch die Qualität von Wänden und Fenstern müssen vom Aussteller hierzu begutachtet werden. Fehlen konkrete Vorschläge zur energetischen Sanierung, ist der Energieausweis nicht gültig. Eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Aussteller zum Ausschluss der Modernisierungsempfehlungen wäre widerrechtlich.
Übermittlung der Gebäudedaten
Zulässig ist, dass Sie als Eigentümer die Gebäudemaße und den Energieverbrauch ermitteln und an den Energieausweis-Aussteller übergeben. Auch in diesem Fall ist der Aussteller gesetzlich verpflichtet, die Plausibilität Ihrer Angaben zu prüfen.
Daten, die von Ihnen über ein Internetformular zur Verfügung gestellt werden, implizieren die Gefahr der Fehlerhaftigkeit durch Übertragungsfehler und können eine fundierte Prüfung ohne Rücksprache kaum gewährleisten. Daher sollte der Aussteller den Eigentümer bei Rückfragen kontaktieren können, um sich von der Richtigkeit der Gebäudedaten überzeugen zu können.